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FAQ

Alles was du über die Buchung eines VW Grand California

oder eines T@Bs über kult-California wissen musst

 

1. Welche Infos brauche ich für die Buchungsanfrage? 

    Um deine Buchungsanfrage bearbeiten zu können, fülle bitte das Buchungsformular vollständig aus.

    Wir melden uns dann bei dir. 

2. In welchen Zeiträumen kann ich buchen?
    Unsere Saisonzeiten sind die folgenden:
    Nebensaison: Januar-Mai, Oktober-Dezember
    Hauptsaison: Juni-September

 

3. Wie weit im voraus muss ich buchen?
    Grundsätzlich können wir dir unsere Fahrzeuge nur nach Verfügbarkeit anbieten.

    Daher ist es ratsam, dass du dich mit deiner Anfrage einfach möglichst früh an uns wendest.

    Wir schauen dann, ob in deinem angegebenen Zeitraum noch etwas frei ist und melden uns ansonsten mit Alternativen

    bei dir.
 

4. Wie viele Personen können im VW Grand California reisen?
    In unseren VW Grand California (je nach Modell) können 2 bis 4 Personen reisen.

    Achte bei deiner Anfrage darauf, dass du das für dich passende Modell (für 2 oder 4 Personen anfragst).
    Bei 4 Reisenden müssen 2 Personen oben im Hochdach schlafen und dort ist nicht allzu viel Platz,

    da es grundsätzlich für Kinder gedacht ist.
    Bitte achte darauf, dass du die Maximalbelegung nicht überschreitest. Andernfalls kann es zu einer Annullierung

    des Mietvertrags führen und der Versicherungsschutz erlischt.

 

5. Sind Hunde im VW Grand California erlaubt?
    Bei einem unserer Modelle mit 4 Schlafplätzen sind Tiere gestattet. Achte hier bitte auf den beschreibenden Text

    unter den Fahrzeugen, damit du das richtige Modell anfragst. Bitte gib bei deiner Anfrage an, dass du mit Haustier

    reisen möchtest. Für die Mitnahme eines Tieres fällt eine zusätzliche Pauschale von 75 € an. 
    Wenn nachweislich Tiere ohne unser Einverständnis mitgenommen wurden, müssen wir hierfür eine

    Gebühr von 500 € berechnen.

 

6. Wo melde ich mich mit meiner Buchungsanfrage?
    Für deine Buchungsanfrage fülle bitte einfach das Anfrageformular auf der Webseite vollständig aus.

    Du kannst dich mit deiner Buchungsanfrage alternativ auch direkt bei kult-bus melden:
    Fabienne Richter 

    Telefon:           0170 321 27 58, immer Mo.-Fr. 10-16 Uhr

    Mail:                 miet-mich@kult-bus.de

7. Ich habe einen Gutschein gewonnen – wie löse ich diesen ein?

    Auf deinem Gutschein befindet sich eine Gutscheinnummer. Bitte gib diese bei deiner Buchungsanfrage an,

    dann wissen wir schon Bescheid. Möchtest du länger als auf dem Gutschein vermerkten Zeitraum verreisen,

    kannst du deine Reise in vorheriger Absprache mit uns auch verlängern.
    Für den verlängerten Zeitraum fällt dann die aktuelle Fahrzeugmiete zzgl. eventueller Zusatzleistungen an.

    Die genauen Kosten lassen wir dir vorab natürlich einmal zukommen, sodass du dann in Ruhe entscheiden kannst.

 

8. Wie läuft die Abstimmung meiner Reise ab?
    Nach deiner Buchungsanfrage melden wir uns schnellstmöglich bei dir zurück, um alle offenen Fragen zu klären

    und deinen Reisezeitraum festzulegen.
    Nachdem alle Eckpunkte geklärt sind, benötigen wir für die weitere Abwicklung deinen Personalausweis/Reisepass

    und deinen Führerschein.
    Sobald die wichtigsten Punkte geklärt sind, legen wir Tag und Uhrzeit für die Übergabe fest.
    Zudem kommunizieren wir dir die Ausstattung deines VW Grand California und sprechen ab,

    ob du noch etwas dazubuchen möchtest und was du ggfs. selbst mitbringen solltest.
    Solltest du dann noch offene Fragen haben, sind wir natürlich immer für dich zu erreichen.
 

9. Kann ich den Reisezeitraum spontan verlängern?
    Wenn du deine Reise spontan verlängern möchtest, melde dich gerne bei uns.

    Wir schauen dann ob wir dir dein gebuchtes Fahrzeug auch länger zur Verfügung stellen können.
 

10. Wo kann ich das gebuchte Fahrzeug abholen?
    Grundsätzlich bei uns in Bielefeld.
    Wir können das Fahrzeug aber auch zu dir in die Nähe bringen und die Übergabe dort machen.

    Dann fallen aber ggfs. zusätzliche Kosten an, die abhängig von deinem Wohnort sind.
    Falls du einen anderen Treffpunkt als Bielefeld bevorzugst, sprich das einfach bei deiner Buchung direkt mit an.
 

11. Wie läuft die Fahrzeugübergabe ab?
    Die Fahrzeugübergabe erfolgt immer an deinem Abreisetag. Für die Übergabe solltest du ca. eine Stunde einplanen.
    Bei der Übergabe prüfen wir nochmal Personalausweise oder Reisepässe und Führerscheine der Mitreisenden

    und fahrenden Personen.
    Solltest du die Kaution nicht schon vorab hinterlegt haben, übergib uns diese bitte bei der Übergabe passend in bar.
    Du bekommst eine ausführliche Einführung in das Fahrzeug, indem wir dir alle Funktionen erklären und die

    wichtigsten auch kurz zeigen.
    Alle Infos bekommst du dann auch nochmal schriftlich übergeben, damit du während deiner Reise bei

    Unsicherheiten immer mal in die Unterlagen schauen kannst. 

    Im Anschluss ist natürlich immer noch Zeit für Rückfragen.
    Wenn das alles geklärt ist, gucken wir uns einmal zusammen das Fahrzeug in Bezug auf evtl. Schäden an und

    füllen das Übergabeprotokoll aus.
    Zu guter Letzt bekommst du die Schlüssel ausgehändigt und das Abenteuer kann starten!
    Du bekommst das Fahrzeug selbstverständlich gereinigt und vollgetankt übergeben.
 

12. Was muss ich bei meiner Reise beachten?
    In unseren Fahrzeugen ist das Rauchen strikt untersagt. Bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung durch dich oder

    Mitreisende gegen dieses Verbot müssen wir eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 500€ erheben.
    Bitte informiere dich vor deiner Reise über die entsprechenden Länder auf den offiziellen Tourismusseiten – dies

    gilt bspw. für das Thema Wildcampen. In den meisten europäischen Ländern ist Wildcampen nicht erlaubt.

 

13. Wie umfangreich sind die Fahrzeuge ausgestattet? 
    Siehe hierzu die beschreibenden Texte unter den Fahrzeugen auf unserer Webseite.
 

14. Wer darf fahren? welchen Führerschein brauche ich?
    Unsere VW Grand California haben ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5t. Um diese fahren zu können,

    brauchen alle Fahrer:innen einen gültigen Führerschein der Klasse B. Auch für den T@b reicht der Führerschein

    Klasse B aus, wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination unter 3,5t liegt.
    Zudem sollten die Fahrer:innen schon seit mindestens drei Jahren über einen  Führerschein verfügen.

    Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.
    Unsere Fahrzeuge dürfen sowohl von der mietenden Person als auch von den bei der Buchung angegebenen

    weiteren fahrenden Personen gefahren werden.
    Bei der Anmietung müssen Führerscheine und Papiere sämtlicher Fahrer:innen vorgezeigt werden.

 

15. Wohin darf ich reisen? Gibt es Einschränkungen? 
    Generell sind Reisen in Kriegsgebiete und Krisengebiete nicht gestattet.
    Auslandsfahrten innerhalb Europas sind kein Problem, mit Ausnahme der folgenden Länder und

    Regionen: Bulgarien, Island, Moldawien, Rumänien, Russland, Türkei, Ukraine, Weißrussland.
 

16. Fallen Kosten bei Meiner Buchung an?
    Die Kaution beträgt 1.500€. Diese muss im Vorfeld überwiesen oder am Übergabetag bar hinterlegt werden.
    Die Kaution wird dir bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs innerhalb von 30 Tagen erstattet.
    Alle weiteren Kosten sind bis auf evtl. Zusatzleistungen oder Reiseverlängerungen inklusive.
 

17. Gibt es eine Kilometerbeschränkung?
    Bei deiner Reise sind 200 Kilometer pro Tag inklusive. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,45 Euro berechnet.
 

18. Wie läuft die Fahrzeugrückgabe ab? In welchem zustand muss ich das Fahrzeug übergeben?
     Übergib das Fahrzeug bitte vollgetankt und besenrein. Die Toilettenkassette ist von dir zu entleeren.
     Die finale Innen- und Außenreinigung, die Leerung des Abwassertanks und das Auffüllen des Wassertanks

     erfolgt durch uns.
    Alle Infos findest du dann aber auch nochmal im Übergabeprotokoll.
 

19. Was passiert im Falle eines Unfalls oder einer Panne? Wie bin ich und das Fahrzeug versichert?
    Unsere Fahrzeuge sind mit einer Fahrzeugversicherung mit Selbstbeteiligung versichert.

    Die Selbstbeteiligung liegt bei 1.000€.
    Optional können auch andere Versicherungspakete abgeschlossen werden.

    Diese können bspw. eine Reduzierung der Selbstbeteiligung, Reiserücktritt, etc. beinhalten.
    Wichtig ist immer die Polizei hinzu zu ziehen, sonst kann der Versicherungsschutz verloren gehen.
 

20. In welchem Rahmen kann ich Umbuchen?
    Bis 4 Wochen vorher kann nach Verfügbarkeit der Zeitraum geändert werden. Eine Verschiebung um mehr

    als 6 Wochen gilt als Stornierung und Neubuchung.

 

21. Stornierung

    Du willst oder musst stornieren? Dann gelten diese Regeln:

    Wir weisen darauf hin, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist.

    Ein Widerrufsrecht besteht aufgrund von § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ebenfalls nicht.

    Der Vermieter räumt der mietenden Person allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend

    beschriebenen Umfang ein, wenn der Rücktritt auf schwerwiegenden Gründen beruht, die die mietende

    Person nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Dies wäre bei einer kurzfristig aufgetretenen schweren Erkrankung

    oder dem Tod der mietenden Person oder einer/eines nahen Angehörigen der Fall.
    Bei einem solchen Rücktritt der mietenden Person vom Mietvertrag oder von einer verbindlichen Reservierung

    zahlt die  mietende Person an den Vermieter die folgenden Stornierungsgebühren:

    25% des Rechnungsbetrages bis 50 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn
    50% des Rechnungsbetrages vom 49. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
    80% des Rechnungsbetrages vom 14. bis 1. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
    95% des Rechnungsbetrages am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs

    Es bleibt der mietenden Person unbenommen nachzuweisen, dass durch den Rücktritt oder die Nichtabholung

    kein Schaden oder ein solcher nur in geringerer Höhe entstanden ist.

    Zur Verringerung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen,

    der bei den in der Versicherung vereinbarten Rücktrittsgründen (z.B. Krankheit) zum Tragen kommt. Unabhängig

    vom Abschluss eines solchen Vertrages bleibt die mietende Person gegenüber dem Vermieter im hier

    beschriebenen Umfang verpflichtet.

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